Neuerteilung eines Führerscheins
Leistungsbeschreibung
Für die Neuerteilung eines Führerscheins (nach Führerscheinentzug) benötigen Sie:
- Formeller Antrag (ca. 10 Wochen vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist, jedoch nicht führer als 3 Monate vor Ablauf der Sperre)
- Passbild (biometrisch)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepaß mit gültiger Meldebestätigung
- Gebühr: 159,40 € zzgl. 13 € Führungszeugnis
- bei Antrag auf Klasse A, A1, B, BE, M, L oder T
- Sehtestbescheinigung (z.B. vom anerkannten Augenoptiker) oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
- Nachweis über Ausbildungskurs "Erste Hilfe"
- bei Antrag auf Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
- Gutachten eines Augenarztes nach Anlage 6 FeV
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
- Nachweis über Ausbildungskurs "Erste Hilfe"
- Nachweis über Grundqualifikation für Busfahrer, wenn Klasse D, DE oder D1E gewerblich genutzt wird.
- testpsychologisches Gutachten ab dem 50. Lebensjahr (bei D, D1, DE oder D1E)
In bestimmten Fällen kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich werden.