Neuerteilung eines Führerscheins

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Neuerteilung eines Führerscheins (nach Führerscheinentzug) benötigen Sie:

    • Formeller Antrag (ca. 10 Wochen vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist, jedoch nicht führer als 3 Monate vor Ablauf der Sperre)
    • Passbild (biometrisch)
    • gültiger Personalausweis bzw. Reisepaß mit gültiger Meldebestätigung
    • Gebühr: 159,40 € zzgl. 13 € Führungszeugnis
    • bei Antrag auf Klasse A, A1, B, BE, M, L oder T
      • Sehtestbescheinigung (z.B. vom anerkannten Augenoptiker) oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
      • Nachweis über Ausbildungskurs "Erste Hilfe"
    • bei Antrag auf Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
    • Gutachten eines Augenarztes nach Anlage 6 FeV
    • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
    • Nachweis über Ausbildungskurs "Erste Hilfe"
    • Nachweis über Grundqualifikation für Busfahrer, wenn Klasse D, DE oder D1E gewerblich genutzt wird.
    • testpsychologisches Gutachten ab dem 50. Lebensjahr (bei D, D1, DE oder D1E)

    In bestimmten Fällen kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende