Ersterteilung / Erweiterung eines Führerscheins

  • Leistungsbeschreibung

    Den Antrag für die Ersterteilung / Erweiterung eines Führerscheins können Sie bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung stellen. Hierfür benötigen Sie:



    • formeller Antrag auf Erteilung (Erweiterung, Verlängerung, Neuerteilung) einer Fahrerlaubnis

    • Angabe der Fahrschule

    • ggf. Erklärung zum Vorbesitz von Fahrerlaubnissen aus EU oder EWR

    • Passbild (biometrisch)

    • gültiger Personalausweis bzw. Reisepaß mit gültiger Meldebestätigung

    • für die Ersterteilung fällt eine Gebühr von 43,40 € an

    • für die Erweiterung fällt eine Gebühr von 42,60 € an


    bei Antrag auf Klasse A, A2, A1, AM B, BE, L oder T



    • Sehtestbescheinigung (z.B. vom anerkannten Augenoptiker) oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes

    • Nachweis über Kurs "Erste Hilfe"


    bei Antrag auf Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E



    • Gutachten eines Augenarztes

    • Eignungsgutachten (ärztliche und/oder testpsychologische Untersuchung)

    • Nachweis über Kurs "Erste Hilfe"

    • Nachweis über die Grundqualifikation für Busfahrer, wenn Klasse D, DE, D1 oder D1E gewerblich genutzt wird.


    Der Antrag für eine Ersterteilung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Die theoretische Fahrprüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Sind alle Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins erfüllt, eine rechtzeitige Herstellung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei jedoch nicht möglich gewesen, wird von der Führerscheinstelle eine befristete vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt, die jedoch ausschließlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Bei Mehrfachprüfungen besteht die Möglichkeit, die Ausstellung einer kostenpflichtigen Fahrberechtigung (Gebühr: 7,70 €) zu beantragen.


    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.




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