EU-Führerscheinregelung

  • Leistungsbeschreibung



    Mit der Einführung der EU- Führerscheinregelung wurde das Ziel verfolgt, die Führerscheinvorschriften in den einzelnen EU-Ländern zu vereinheitlichen.
    Dabei hat sich die Einteilung und die Bezeichung der Fahrerlaubnisklassen verändert. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier.

    Zudem wurde auch der einheitliche Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Dieser Führerschein kann auf Wunsch bei unserer Behörde bzw. bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Die Bearbeitung für den Umtausch eines alten Führerscheines in einen neuen Führerschein beträgt derzeit bis zu 8 Wochen.
    Für eilige Fälle bietet die Bundesdruckerei in Berlin eine Expresslieferung an. Führerscheine, die per Express bestellt werden, liegen der Kreisverwaltung innerhalb einer Woche vor. In solchen Fällen muss der Führerschein allerdings direkt bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Expresslieferung eine zusätzliche Gebühr von 42,08 € pro Führerschein erhoben wird.

    Das neue EU-Führerscheinrecht hat in Deutschland seine Regelung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gefunden.

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.

  • Rechtsgrundlage

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


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