Was muss ich beim Bau und Betrieb von Erdwärmesonden beachten?

  • Leistungsbeschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz hat hierzu einen Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden erstellt.

    Sollten Sie beabsichtigen Erdwärme zu nutzen sind der Unteren Wasserbehörde ent- sprechend Ziffer 5 des Leitfadens Unterlagen zur vorgesehenen Maßnahme vorzulegen.

    Vor Errichtung einer Erdwärmesondenheizungsanlage ist das Vorhaben bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen und die wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

    Die Errichtung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist ebenfalls bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsschreiben durch den Grundstückseigentümer/Bauherrn bzw. bei Antragstellung durch  beauftragte Firma Vorlage einer Vollmacht
    • Übersichtskarte M 1:25000, ggfs. Ortsplan mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
    • amtlicher Lageplan M 1:1000 mit Eintragung der beabsichtigten Bohrpunkte der Erdsonde; Einzeichnung des Abstandes der Bohrpunkte untereinander und zur Grenze des Nachbargrundstückes
    • Berechnung der Anzahl und Teufe der Erdsonden, Dimensionierung der Wärmepumpenleistung
    • Technische Daten der Erdsonde
    • Angabe des Produkts der verwendeten Wärmeträgerflüssigkeit mit DIN-Sicherheitsdatenblatt der Trägerflüssigkeit.
    • Schematische Darstellung der Erdwärmesonden-Heizungsanlage
    • Benennung des beauftragten Bohrunternehmens

     

    Die Unterlagen sind in 4facher Ausfertigung der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Wasserbehörde, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, vorzulegen.

     

     

     

     


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