Was muss ich beim Bau und Betrieb von Erdwärmesonden beachten?
Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz hat hierzu einen Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden erstellt.
Sollten Sie beabsichtigen Erdwärme zu nutzen sind der Unteren Wasserbehörde ent- sprechend Ziffer 5 des Leitfadens Unterlagen zur vorgesehenen Maßnahme vorzulegen.Vor Errichtung einer Erdwärmesondenheizungsanlage ist das Vorhaben bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen und die wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Die Errichtung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist ebenfalls bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsschreiben durch den Grundstückseigentümer/Bauherrn bzw. bei Antragstellung durch beauftragte Firma Vorlage einer Vollmacht
- Übersichtskarte M 1:25000, ggfs. Ortsplan mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
- amtlicher Lageplan M 1:1000 mit Eintragung der beabsichtigten Bohrpunkte der Erdsonde; Einzeichnung des Abstandes der Bohrpunkte untereinander und zur Grenze des Nachbargrundstückes
- Berechnung der Anzahl und Teufe der Erdsonden, Dimensionierung der Wärmepumpenleistung
- Technische Daten der Erdsonde
- Angabe des Produkts der verwendeten Wärmeträgerflüssigkeit mit DIN-Sicherheitsdatenblatt der Trägerflüssigkeit.
- Schematische Darstellung der Erdwärmesonden-Heizungsanlage
- Benennung des beauftragten Bohrunternehmens
Die Unterlagen sind in 4facher Ausfertigung der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Wasserbehörde, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, vorzulegen.