Schülerverkehr im Kreisgebiet

  • Leistungsbeschreibung

    hierMIT ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN ZUR SCHULE

    Wer zuständig ist und was es kostet

    Der Kreisverwaltung obliegt es als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, für die Beförderung der Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Schulen zu sorgen. Für Fahrten zu Schulen in den benachbarten Städten oder Kreisen sind hingegen deren Verwaltungen verantwortlich. Die Übernahme der Kosten ist an bestimmte Voraussetzungen ( Kilometergrenze oder besonders gefährlicher Schulweg) gebunden.

    Für Schüler der Sekundarstufe I übernimmt der Kreis die Kosten, wenn sie die nächstgelegene Schule (der gewählten Schulart) besuchen und diese über 4 Kilometer vom Wohnort entfernt ist.

    Für Schüler der Sekundarstufe II wird ein Eigenanteil an den Fahrkosten festgesetzt; vom Kreis gibt es hier oft aber einen Zuschuss.

    Die Fahrkostenübernahme erfolgt grundsätzlich in Form der Ausstellung eines MAXX-Tickets, über das mittlerweile der weit überwiegende Teil der Schüler verfügt. Die Kosten betragen jährlich 550 Euro. Diese Karte ist dabei eine Fahrtberechtigung für das gesamte Verbundgebiet und nicht nur für den reinen Schulweg. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der besuchten Schule, oder direkt an die Kreisverwaltung (Herr Stanka, Telefon 0621/5909-244; viorel.stanka@kv-rpk.de).

    Die Fahrpläne zur Schule sind rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0621 / 10 770 77 oder online verfügbar, da sämtliche Fahrten zu den Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises öffentliche Linienfahrten sind.

    Bei Fragen bezüglich der Disposition von Schulbussen können Sie sich ebenfalls an die Kreisverwaltung wenden (Herr Baginski, Telefon 0621/5909-240; bernd.baginski@kv-rpk.de )


    Wissenswertes zum Schüler–Ticket

    Bitte lassen Sie uns weiterhin die Anträge auf Fahrkostenübernahme in Papierform zukommen. Die Blankoanträge liegen in den Sekretariaten der Kreisschulen bereit; dort werden die Anträge auch entgegengenommen und an den Kreis zur Bearbeitung weitergeleitet. Alternativ kann der Antrag auch hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.

    Bitte stellen Sie bei uns für die Grundschulzeit und die Klassenstufen 5 bis 10 jeweils zu Beginn nur einmal einen Antrag (ohne Einkommensnachweis); dieser reicht (wenn der Schüler nicht umzieht, oder die Schule wechselt) für den vorgenannten Zeitraum aus. Sie bekommen (im Falle einer Bewilligung) per Post ein Deutschlandticket zugesendet, welches mehrere Jahre lang aktivierbar ist. Das Ticket wird dann automatisch so lange (vom Verkehrsunternehmen) monatlich aktiviert, wie der erforderliche Zeitraum reicht (muss eine Klasse wiederholt werden, bitte dem Kreis mitteilen). Der auf dem Ticket aufgedruckte Ablaufmonat ist also nicht der Gültigkeitszeitraum! Ab der 11. Klasse muss jährlich ein Antrag, dieser mit Einkommensnachweis, gestellt werden. Auch diese (anderen!) Formulare liegen in den Sekretariaten bereit, oder können hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.

    Änderungen (Wohnort-, Schulwechsel) müssen der Kreisverwaltung unmittelbar mitgeteilt werden!

    Neben dem Deutschlandticket ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch ein Lichtbildausweis (Schülerausweis) mitzuführen. Auf dem Deutschlandticket ist weder der Name, noch ein Bild abgedruckt – womit es für spätere Schüler wiederverwertbar ist. Gleichwohl ist dem Antrag weiterhin ein Passbild beizufügen (da, falls das Deutschlandticket nicht fortbesteht, eine Umstellung auf ein anderes Ticket nötig werden könnte).

    Fahrplanauskünfte sind unter www.vrn.de erhältlich.



Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende