Innenraumhygiene
Leistungsbeschreibung
Viele von uns halten sich überwiegend in geschlossenen Räumen auf. Die raumklimatischen Verhältnisse, eventuelle Schadstoffeinflüsse sowie die Hygiene sind daher wichtige Parameter, die unsere Gesundheit beeinflussen können.
Im Rahmen der Umwelthygiene widmet sich das Gesundheitsamt daher besonders dem Thema der Innenraumhygiene. Darüber hinaus sind wir in vielen öffentlichen Gebäuden verpflichtet, regelmäßige Kontroll- und Überwachungsfunktionen wahrzunehmen.
Krankenhäuser
Jährlich müssen die Krankenhäuser durch die Gesundheitsämter begangen werden. Dabei werden entsprechend den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut besonders die infektionsrelevanten Bereiche überprüft. Neben der Überwachung findet eine regelmäßige Beratung durch unsere Mitarbeiter/-innen statt.
Alten- und Pflegeheime
Die Alten- und Pflegeheime müssen ebenfalls jährlich kontrolliert werden. Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 01.01.2001 sind diese nun auch verpflichtet Hygienepläne zu führen. Musterhygienepläne sind beim Gesundheitsamt erhältlich. Außerdem müssen eine Reihe von Erkrankungen umgehend nach Auftreten an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Den Meldebogen § 34 IfSG finden Sie hier
Für häufig in der Region auftretende Probleme stehen Merkblätter des Gesundheitsamtes zur Verfügung. Diese werden Ihnen zukünftig an dieser Stelle als pdf-Datei zum download angeboten.
Kindergarten und Schulen
Besonders die Einrichtungen, in denen unsere Kinder und Jugendliche betreut werden, bedürfen einer sorgfältigen Überwachung. Wenn dort über gesundheitliche Probleme geklagt wird, die mit den Räumlichkeiten im Zusammenhang stehen könnten, führt das Gesundheitsamt mit weiteren Fachbehörden Ortsbegehungen durch und veranlasst ggf. weiterführende Untersuchungen. Auch die Schulen sind seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes zum 01.01.2001 verpflichtet, eine Reihe von dort auftretenden Erkrankungen an das Gesundheitsamt zu melden.Meldebogen zu den meldepflichtigen Erkrankungen in Kindergarten und Schulen stehen Ihnen anbei zur Verfügung. Häufig darf der Kindergarten und/ oder die Schule auch nach durchgemachter Erkrankung erst mit Erlaubnis des Arztes oder des Gesundheitsamtes wieder betreten werden. Hinweise dazu finden Sie beim Robert-Koch-Institut. In Kürze werden Ihnen auch an dieser Stelle Musterhygienepläne, die verbindlich für alle Einrichtungen vorgeschrieben sind, zum download zur Verfügung stehen.
Arztpraxen
Es sollen auch alle Arztpraxen, insbesondere die mit ambulant operativen Tätigkeitsfeldern durch die Gesundheitsämter begangen werden. Um die notwendige Hygiene sicherzustellen werden nun auch dort Hygienepläne vorgeschrieben. In Kürze wird für die Arztpraxen hier ein Musterhygieneplan sowie eine Begehungscheckliste zum download zur Verfügung stehen.
Wohnräume
Auch Ihre häuslichen "4 Wände" können Gesundheitsgefahren bergen. Durch die Medien wurden Schadstoffe wie Holzschutzmittel und Formaldehyd etc. bekannt. Auch Schimmelpilzbefall der Wände stellen ein häufiges und ernstzunehmendes Problem dar. Ihre Fragen dazu beantworten wir gerne telefonisch oder stellen Ihnen entsprechende Merkblätter zur Verfügung.