Niederschlagswasserbewirtschaftung
Leistungsbeschreibung
Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit breitflächig über die belebte Bodenzone, ggf. Mulden versickern. Bei einer breitflächigen Versickerung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht erforderlich.
Bei der Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer bzw. einer zentralen Versickerung in das Grundwasser (z.B. Sickerschacht) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ANTRAG. Diese kann nur erteilt werden, wenn eine breitflächige Versickerung nicht möglich ist.
Eine Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation soll nur erfolgen, wenn es nicht mit vertretbarem Aufwand verwertet, versickert oder ggfs., in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar eingeleitet werden kann.