Ermäßigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Geschwisterermäßigung:
    Für jedes zweite Kind aus einer Familie, das Unterricht bei der Kreismusikschule erhält und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird eine Geschwisterermäßigung von 25 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Ab dem 3. Kind einer Familie, das Unterricht bei der Musikschule erhält, wird eine Geschwisterermäßigung von 50 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Ab dem 4. Kind und jedem weiteren Kind einer Familie, das Unterricht bei der Musikschule erhält, wird eine Geschwisterermäßigung von 75 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Bei gleichzeitiger Unterrichtsaufnahme von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind die Geschwisterermäßigung, ansonsten gilt die Reihenfolge der Unterrichtsaufnahme.

    Mehrfachermäßigung:
    Belegt ein Schüler/eine Schülerin mehrere gebührenpflichtige Unterrichtsfächer der Kreismusikschule, ermäßigt sich die Gebühr für jedes weitere Fach um 15 %. Erstfach ist das Fach mit der höchsten Gebühr, weitere Fächer sind solche mit jeweils niedrigerer Gebühr.

    Sozialermäßigung:
    Für Kinder aus einkommensschwachen Familien können die Gebühren auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Anträge auf Sozialermäßigung sind jeweils bis spät. 01.03. und 01.09. eines Jahres bei der Kreismusikschule einzureichen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende