Fischerei- /Angelschein verloren?

  • Leistungsbeschreibung

    Mein Fischerei-/Angelschein ist mir abhanden gekommen bzw. ist auch das Original des Prüfungszeugnis zur Zeit nicht aufzufinden. Wie gelange ich nun wieder zu einem Angelschein?
    Grundsätzlich bedarf es nur bei der erstmaligen Beantragung eines Fischereischeines bei der Hauptwohnsitzgemeinde der Vorlage des Originalprüfungszeugnisses. Danach wird der Jahres-/Fünfjahresfischerei-/Angelschein, soweit dort frühzeitig beantragt, entweder regelmäßig verlängert oder im Falle eines Verlustes ein neuer Fischereischein ausgestellt. Sollte in früheren Jahren durch die betreffende Ordnungsbehörde (Wohnsitzgemeinde) schon einmal ein Fischereischein ausgestellt worden sein, lässt sich dies anhand dort geführter Aufzeichnungen nachvollziehen. Folglich kann auf Antrag ohne erneute Vorlage des Prüfungszeugnisses, jederzeit ein neuer Fischereischein durch die Wohnsitzgemeinde erteilt werden.Andernfalls ist durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses gegenüber der Ordnungsbehörde-/Wohnsitzgemeinde nachzuweisen, wann und zu welchem Zeitpunkt die Fischerprüfung abgelegt wurde, damit die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Fischereischeines gegeben sind.Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Unteren Fischereibehörde gerne zur Verfügung.