Fischerprüfung bestanden - und nun?
Leistungsbeschreibung
In der Regel wird jedem Prüfling nach Bestehen der Prüfung noch am Prüfungstag das Prüfungszeugnis ausgehändigt. Mit diesem Original (keine Kopie) wird dann der Angel-/Fischereischein bei der für ihn im Rhein-Pfalz-Kreis zuständigen Ordnungsbehörde (Gemeinde-/Verbandsgemeinde bzw. kreisangehörige Stadt des Hauptwohnsitzes) beantragt. Interessenten, die nach bestandener Prüfung erstmals in den Besitz eines Angelscheines gelangen wollen, empfehlen wir deshalb, sich zuvor bei den Ordnungsämtern ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinden zu erkundigen, welche zusätzlichen Unterlagen neben dem Originalprüfungszeugnis für die Erteilung des ersten Fischereischeines benötigt werden.