Ablauf der Fischerprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Wie viele Fragen werden bei der Fischerprüfung gestellt und wie viele davon müssen richtig beantwortet werden um die Prüfung zu bestehen?
    Die Fischerprüfung wird ausschließlich in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss Abweichungen in Form der mündlichen Fragestellung zulassen. Das zuständige Fachministerium erstellt zu jedem der vorbezeichneten staatlichen Fischerprüfungstermine einen in Rheinland-Pfalz landeseinheitlich gleichen, (einschließlich Deckblatt) sechsseitigen Prüfungsfragebogen mit insgesamt 50 Fragen. Folgende fünf Fächer sind prüfungsrelevant:

    • Allgemeine Fischkunde,
    • Spezielle Fischkunde,
    • Gewässerkunde,
    • Gesetzeskunde Tier und Naturschutz,
    • Gerätekunde.

    Zu jedem dieser Prüfungsfächer werden 10 Fragen gestellt.Für die Beantwortung dieser Fragen wird den Bewerbern eine Zeitvorgabe von 2 Stunden eingeräumt. Bei jeder Frage besteht die Möglichkeit, unter 3 vorgegebenen Antworten zu wählen, wobei nur eine Antwort richtig ist. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Prüfungsfach mindestens sieben Fragen richtig beantwortet werden. Hat ein Prüfungsbewerber nur in einem Prüfungsfach nicht die erforderliche Anzahl von Fragen richtig beantwortet, kann er während des Prüfungstermins mündlich nachgeprüft werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende