Wann und wo finden die Fischerprüfungen statt - Anmeldung zur Prüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Zeit wird in Rheinland-Pfalz einheitlich landesweit viermal jährlich eine Fischerprüfung von den jeweils zuständigen Fischereibehörden abgehalten. Die Durchführung der Prüfung in unserem Zuständigkeitsbereich findet im Wechsel mit der Stadtverwaltung Ludwigshafen statt. In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände und dem zuständigen Ministerium finden die Prüfungen derzeit jeweils

    o am ersten Freitag des Monats März

    o am ersten Freitag des Monats Juni

    o am ersten Freitag des Monats September und

    o am ersten Freitag des Monats Dezember

    statt.

    Hinweis: Die Frist zur Beantragung der vorläufigen Zulassung endet vier Wochen vor dem Prüfungstag!

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben, welches dem Antragsformular beigefügt ist.

    Den Antrag für die Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie hier.

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Untere Fischereibehörde gerne zur Verfügung. 

    Diese erreichen Sie unter den Telefonnummern 0621/5909-7345 oder per E-Mail an gesundheitsamt@rheinpfalzkreis.de 

    Sprechzeiten der Unteren Fischereibehörde: 

    Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 

    Donnerstag nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende