Wann und wo finden die Fischerprüfungen statt - Anmeldung zur Prüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Zeit wird in Rheinland-Pfalz einheitlich landesweit zweimal jährlich eine Fischerprüfung von den jeweils zuständigen Fischereibehörden bzw. wie auch von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis am Rhein abgehalten. In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände und dem zuständigen Ministerium finden die Prüfungen derzeit jeweils

    • am ersten Freitag des Monats Juni und
    • am ersten Freitag des Monats Dezember
    • statt.

    Sobald der Beginn der Vorbereitungskurse in den Medien (regionale Pressenachrichten, Amtsblätter der Gemeinde-/Verbandgemeinden) veröffentlicht ist, kann die vorläufige Zulassung bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Pfalz-Kreises beantragt werden.

    Hinweis: Die Frist zur Beantragung der vorläufigen Zulassung endet vier Wochen vor dem Prüfungstag!

    Für die Beantragung auf die vorläufige Zulassung zur Fischereiprüfung benötigen Sie:

    • Gültiger Personalausweis
    • Vollmacht soweit die Anmeldung im Auftrag eines Dritten erfolgt
    • Prüfungsgebühr in Höhe von € 29,00
    • Bei Minderjährigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten

    Den Antrag für die Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie hier.

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Untere Fischereibehörde gerne zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter den Telefonnummern 0621/5909-7345 sowie 0621/5909-7930 oder per E-Mail an gesundheitsamt@kv-rpk.de.

    Sprechzeiten der Unteren Fischereibehörde: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr