Was benötige ich, wenn mir eine Waffe vererbt wird?

  • Leistungsbeschreibung

    Im Erbfall benötigen Sie:


    • Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) ohne Munitionserwerb nach § 20 WaffG
    • Vorlage eines Erbscheines oder Testamentes
    • Bei Erbengemeinschaft: Verzichtserklärung der Miterben
    • Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 5 Waffengesetz (wird von Behörde durchgeführt)
    • Nachweis über die Blockierung der Waffen
    • Nachweis einer zulässigen Aufbewahrung nach Waffengesetz


    Eine Beratung ist nach vorheriger Terminvereinbarung jederzeit möglich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 25,56 Euro
  • Anträge / Formulare

    Anträge zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Erben erhalten Sie bei Ihren Gemeinde-, Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen