Was benötige ich, wenn mir eine Waffe vererbt wird?
Leistungsbeschreibung
Im Erbfall benötigen Sie:
- Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) ohne Munitionserwerb nach § 20 WaffG
- Vorlage eines Erbscheines oder Testamentes
- Bei Erbengemeinschaft: Verzichtserklärung der Miterben
- Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 5 Waffengesetz (wird von Behörde durchgeführt)
- Nachweis über die Blockierung der Waffen
- Nachweis einer zulässigen Aufbewahrung nach Waffengesetz
Eine Beratung ist nach vorheriger Terminvereinbarung jederzeit möglich.Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 25,56 EuroAnträge / Formulare
Anträge zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Erben erhalten Sie bei Ihren Gemeinde-, Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltung.