Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt eines europäischen Feuerwaffenpasses?
Leistungsbeschreibung
Folgende Voraussetzungen zum Erhalt eines eurpoäischen Feuerwaffenpasses nach §§ 9.9a - d der 1. Verordnung zum Waffengesetz sind nötig :
- Antrag auf Ausstellung eines EU - Feuerwaffenpasses
Voraussetzung: Inhaber muss im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein - Bei Jägern gültiger Jagdschein und Waffenbesitzkarte
- Vorlage eines Passbildes
Den Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie hier.
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch- 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag - 8.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag - 8.00 - 13.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Antrag auf Ausstellung eines EU - Feuerwaffenpasses
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für einen europäischen Feuerwaffenpass beträgt 40,90 Euro
Anträge / Formulare
Formulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung bzw. bei Ihrer Stadtverwaltung.