Was benötige ich für eine Waffenbesitzkarte?
Leistungsbeschreibung
Für eine Waffenbesitzkarte nach § 14 des Waffengesetzes benötigen Sie:
- Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) bzw. Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Sachkundeprüfung nach § 7 Waffengesetz
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Übungsschießen des Verein
- Überprüfung auf Zuverlässigkeit und Eignung (wird von der Behörde durchgeführt)
- Bedürfnisnachweis nach § 14 Waffengesetz bei Sportschützen ist grundsätzlich erforderlich und durch den jeweiligen Verein und durch den anerkannten Dachverband, dem der Verein angehört, zu bestätigen
Eine Waffenbesitzkarte für Jäger erfordert Ähnliches, hier beraten wir Sie gern umfassend im Bereich Jagd.
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung