Historisches Kennzeichen (Oldtimer)
Leistungsbeschreibung
Sofern Ihr Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, können Sie hierfür ein historisches Kennzeichen beantragen (§ 9 Abs. 1 FZV i.V.m. § 23 StVZO). Zur Beantragung eines historischen Kennzeichens benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Versicherungsbestätigungsnummer (7-stelliger alphanummerischer Code), wenn das Fahrzeug außerbetriebgesetzt ist oder aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt
- bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Abmeldebescheinigung (wenn stillgelegt vor dem 01.10.2005)
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Oldtimereigenschaft
- Gültige Ausweispapiere im Original
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.