Historisches Kennzeichen (Oldtimer)

  • Leistungsbeschreibung

    Sofern Ihr Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, können Sie hierfür ein historisches Kennzeichen beantragen (§ 9 Abs. 1 FZV i.V.m. § 23 StVZO). Zur Beantragung eines historischen Kennzeichens benötigen Sie:



    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Gültige Versicherungsbestätigungsnummer (7-stelliger alphanummerischer Code), wenn das Fahrzeug außerbetriebgesetzt ist oder aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt

    • bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)

    • Abmeldebescheinigung (wenn stillgelegt vor dem 01.10.2005)

    • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Oldtimereigenschaft

    • Gültige Ausweispapiere im Original


    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.