Verlust/Diebstahl der Kennzeichenschilder (Umkennzeichnung)
Leistungsbeschreibung
Bei Kennzeichenverlust/-diebstahl ist eine Umkennzeichnung notwendig. Hierzu sind von Ihnen folgende Unterlagen vorzulegen:
- Versicherung an Eides Statt über den Verlust (muss vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle zur Niederschrift abgegeben werden)
- oder die Diebstahlanzeige der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe des amtlichen Kennzeichens (z.B. RP - XY 123) und welches Kennzeichen betroffen ist (vorderes und/oder hinteres Kennzeichen)
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Prüfbescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
- Evtl. noch vorhandenes amtliches Kennzeichenschild zur Entwertung
- Gültige Ausweispapiere
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.