Verlust/Diebstahl der Kennzeichenschilder (Umkennzeichnung)

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Kennzeichenverlust/-diebstahl ist eine Umkennzeichnung notwendig. Hierzu sind von Ihnen folgende Unterlagen vorzulegen:



    • Versicherung an Eides Statt über den Verlust (muss vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle zur Niederschrift abgegeben werden)

    • oder die Diebstahlanzeige der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe des amtlichen Kennzeichens (z.B. RP - XY 123) und welches Kennzeichen betroffen ist (vorderes und/oder hinteres Kennzeichen)

    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Gültige Prüfbescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung

    • Evtl. noch vorhandenes amtliches Kennzeichenschild zur Entwertung

    • Gültige Ausweispapiere


    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.