Ersatz von Kfz-Schein/ZB Teil I und/oder Kfz-Brief/ZB Teil II
Leistungsbeschreibung
Ersatz eines Kfz-Fahrzeugscheines/ZB Teil I
Zur Beantragung eines Ersatz-Fahrzeugscheins/-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie:
- Förmliche Verlusterklärung (= Versicherung an Eides Statt nach § 5 StVG), die vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle zur Niederschrift abgegeben wird und gebührenpflichtig ist (30,70 €).
- Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Gültige Ausweispapiere -im Original des Fahrzeughalters
- falls noch alte Fahrzeugpapiere vorhanden sind, unbedingt den Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II als Nachweis der Verfügungsberechtigung mit vorlegen!
Ersatz eines Kfz-Fahrzeugbriefes/ZB Teil II
Zur Beantragung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie:
- Förmliche Verlusterklärung (= Versicherung an Eides Statt nach § 5 StVG), die vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle zur Niederschrift abgegeben wird und gebührenpflichtig ist (30,70 €).
- Wenn das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten kennzeichenführenden Zulassungsstelle darüber, dass gegen die Aufbietung des verlorenen Fahrzeugbriefes/ZB Teil II und einer Ersatz-Ausstellung keine Bedenken bestehen.
- Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Gültige Ausweispapiere - im Original - des Fahrzeughalters (siehe oben)
- falls noch alte Fahrzeugpapiere vorliegen, unbedingt den Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit vorlegen!
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.