Ersatz von Kfz-Schein/ZB Teil I und/oder Kfz-Brief/ZB Teil II

  • Leistungsbeschreibung

    Ersatz eines Kfz-Fahrzeugscheines/ZB Teil I


    Zur Beantragung eines Ersatz-Fahrzeugscheins/-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie:



    • Förmliche Verlusterklärung (= Versicherung an Eides Statt nach § 5 StVG), die vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle zur Niederschrift abgegeben wird und gebührenpflichtig ist (30,70 €).

    • Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung

    • Gültige Ausweispapiere  -im Original des Fahrzeughalters

    • falls noch alte Fahrzeugpapiere vorhanden sind, unbedingt den Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II als Nachweis der Verfügungsberechtigung mit vorlegen!


    Ersatz eines Kfz-Fahrzeugbriefes/ZB Teil II


    Zur Beantragung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie:



    • Förmliche Verlusterklärung (= Versicherung an Eides Statt nach § 5 StVG), die vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle zur Niederschrift abgegeben wird und gebührenpflichtig ist (30,70 €).

    • Wenn das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten kennzeichenführenden Zulassungsstelle darüber, dass gegen die Aufbietung des verlorenen Fahrzeugbriefes/ZB Teil II und einer Ersatz-Ausstellung keine Bedenken bestehen.

    • Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung

    • Gültige Ausweispapiere - im Original - des Fahrzeughalters (siehe oben)

    • falls noch alte Fahrzeugpapiere vorliegen, unbedingt den Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit vorlegen!


    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.