Änderung von Halter- und Technikdaten

  • Leistungsbeschreibung

    Änderung der Halterdaten: Zur Änderung der Halterdaten benötigen Sie:



    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II ( nur bei Änderung des Halternamens; nicht bei Änderung des Wohnsitzes)

    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (für jede Art der Änderung)

    • Geänderte Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung). Alle Dokumente sind im Original vorzulegen! Näheres finden Sie hier.

    • Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung


    Bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks kann die Änderung des Fahrzeugscheines bei den für Sie zuständigen Gemeinden erfolgen.


    Änderung der Technikdaten


    Im Falle einer Änderung der Technik-Daten benötigen Sie folgende Unterlagen:



    • Geänderter Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Ein- oder Anbaubestätigung (in beiden Fällen muss die Änderung durch einen Sachverständigen in den jeweiligen Papieren vermerkt sein - TÜV, DEKRA, KÜS Gutachten)

    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung
    • Personalausweis oder Reisepass inkl. Meldebescheinigung - alle Ausweisdokumente im Origianl


    Hinweis: Beim nachträglichen Einbau eines Katalysators ist die Einbaubestätigung der Werkstatt sowie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den eingebauten Katalysator vorzulegen. Weitere Infos hier.


    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.