Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Erwerb bzw. Umzug umschreiben. 

    Die Umschreibung ist unverzüglich nach Erwerb oder Umzug erforderlich.


    Umschreibung eines auf Sie zugelassenen Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk

    Benötigte Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Bei Namensänderung oder Kennzeichenwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Bei gleichem Halternamen und Kennzeichenbeibehaltung entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie bereits im Besitz der neuen EU-Papiere sind
    • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
    • Kfz-Kennzeichen (soweit vorhanden; abweichend bei Beibehaltung des Kennzeichens, siehe unten!)
    • SEPA-LAstschriftmandat für das Hauptzollamt (Konto ist durch EC-,Bankkarte od. Kontoauszug nachzuweisen. Diese können auch als Kopie vorgelegt werden). Weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.
    • Gültige Ausweisdokumente-nur im Original! Bei Vorlage eines Reisepasses wird dieser nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung durch die Wohnsitzgemeinde akzeptiert.
    • Umschreibung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug umgeschrieben werden soll
    • Minderjährige: Hier wird die Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Ferner sind beide Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen sowie der Ausweis des/der Minderjährigen -ebanfalls im Original-.
    • Firmen: Für die Umschreibung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister der Gemeindeverwaltung, die Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

    Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk

    Benötigte Unterlagen

     
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
    • SEPA-LAstschriftmandat für das Hauptzollamt (Konto ist durch EC-,Bankkarte od. Kontoauszug nachzuweisen. Diese können auch als Kopie vorgelegt werden). Weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.
    • Gültige Ausweisdokumente-nur im Original! Bei Vorlage eines Reisepasses wird dieser nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung durch die Wohnsitzgemeinde akzeptiert.
    • Umschreibung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug umgeschrieben werden soll
    • Minderjährige: Hier wird die Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Ferner sind beide Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen sowie der Ausweis des/der Minderjährigen -ebanfalls im Original-.
    • Firmen: Für die Umschreibung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister der Gemeindeverwaltung, die Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

    Umschreibung eines von Ihnen erworbenen zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk

    Benötigte Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Kfz-Kennzeichen
    • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
    • SEPA-LAstschriftmandat für das Hauptzollamt (Konto ist durch EC-,Bankkarte od. Kontoauszug nachzuweisen. Diese können auch als Kopie vorgelegt werden). (Weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier)
    • Gültige Ausweisdokumente-nur im Original! Bei Vorlage eines Reisepasses wird dieser nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung durch die Wohnsitzgemeinde akzeptiert.
    • Umschreibung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug umgeschrieben werden soll
    • Minderjährige: Hier wird die Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Ferner sind beide Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen sowie der Ausweis des/der Minderjährigen -ebanfalls im Original-.
    • Firmen: Für die Umschreibung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister der Gemeindeverwaltung, die Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.


    Wichtige Informationen


    Beibehaltung des Kennzeichens bei Umzug in unseren Landkreis:

    Ab dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug von einem anderen Zulassungsbezirk in den Rhein-PFalz-Kreis behalten oder vom Rhein-PFalz-Kreis in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kennzeichenbeibehaltung nur gestattet ist, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und sich der Fahrzeughalter nicht ändert.

  • Welche Gebühren fallen an?

    ab 16,70 Euro

  • Rechtsgrundlage

    § 13 i.V.m. § 46 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)