Wiederzulassung eines Fahrzeuges

  • Leistungsbeschreibung



    Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen möchten, benötigen Sie:



    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. mit Kennzeichenschildern

    • Gültige Versicherungsbestätigungsnummer (7-stelliger alphanummerischer Code)

    • Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung

    • Gültige Ausweispapiere -nur im Original!-

    • SEPA-Lastschriftmandat für das Hauptzollamt (Konto ist durch EC-,Bankkarte od. Kontoauszug nachzuweisen. Diese können auch als Kopie vorgelegt werden). (Weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.)


    Zum 01.03.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann das Kennzeichen befristet für das Fahrzeug reserviert werden. Dies gilt jedoch nicht mehr für das auslaufende Kennzeichen "LU". Eine Anschlussreservierung des Kennzeichens "LU" nach Außerbetriebsetzung ist nicht mehr möglich!Somit muss dem Fahrzeug bei Wiederzulassung zwingend das Unterscheidungskennzeichen "RP" zugeteilt werden.


    Besonderheiten:



    • Zulassung durch einen Dritten: Formlose, schriftliche Vollmacht und Personalausweis (im Original) dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.

    • Minderjährige: Hier wird die Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Ferner sind beide Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen sowie der original Ausweis des/der Minderjährigen.

    • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister der Gemeindeverwaltung (nicht älter als 5 Jahre), die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer (im Original) sowie dessen/deren Vollmacht. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.