Neuzulassung eines Fahrzeuges
Leistungsbeschreibung
Zur Neuzulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief (alt)/Zulassungsbescheinigung Teil II (neu) bzw. EG-Typengenehmigung (CoC) oder Gutachten nach § 13 EG-FGV i.V.m. Bescheinigung des Herstellers, dass kein Brief/ZB II ausgegeben wurde
- Gültige Versicherungsbestätigungsnummer (7-stelliger alphanummerischer Code)
- Gültige Ausweispapiere -nur im Original-
- SEPA-Lastschriftmandat für das Hauptzollamt. (Konto ist durch EC-,Bankkarte oder Kontoauszug nachzuweisen. Diese können auch in Kopie vorgelegt werden). (Weitere Informationen zum SEPA-Mandat finden Sie hier)
Besonderheiten:
- Zulassung durch einen Dritten: Formlose, schriftliche Vollmacht und Originalausweis dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll (Personalausweis bzw. Riesepass mit Meldebescheinigung).
- Minderjährige: Hier wird die Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Ferner sind beide Ausweise der Erziehungsberechtigten -im Original- vorzulegen sowie der Ausweis des/der Minderjährigen (ebenfalls nur im Original).
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister der Gemeindeverwaltung (nicht älter als 5 Jahre), die original Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.