Ausweispapiere und Vollmachten
Leistungsbeschreibung
Gültige Ausweispapiere sind:
- gültiger Bundespersonalausweis im Original oder
- gültiger Reisepass im Original mit Meldebestätigung (nicht älter als 2 Monate) oder
- bei ausländischen Mitbürgern: Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 2 Monate)
Die Vorlage des Aufenthaltstitels mit dem Hinweis "Personalien laut eigenen Angaben" reicht nicht aus!
Info-Blatt zu Ausweispapiere
Vollmacht: Erfolgt die Antragstellung im Auftrag eines Dritten, ist zusätzlich eine formlose, schriftliche Vollmacht dieser Person vorzulegen. Hier finden Sie ein Vollmachtsformular
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten: Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung (Vollmacht) beider Erziehungsberechtigter. Ferner sind beide Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen sowie der Originalausweis des/der Minderjährigen.
Zulassung auf Firmen: Firmen benötigen eine Gewerbemeldebescheinigung durch die zuständige Gemeinde- und Stadtverwaltung. Ferner sind die Ausweise (Kopie genügt) der/des Geschäftsführers/-in sowie Vollmacht vorzulegen.
Zulassung auf Vereine: Vereine benötigen einen Vereinsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre). Ferner sind die Ausweise (Kopie genügt) der/des Vorsitzenden sowie Vollmacht vorzulegen. Falls eine Vereinsanschrift existiert, die nicht aus dem Registereintrag hervorgeht, wird ein Briefkopf oder ähnliches benötigt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.