Ausweispapiere und Vollmachten

  • Leistungsbeschreibung

    Gültige Ausweispapiere sind:

    • gültiger Bundespersonalausweis im Original oder
    • gültiger Reisepass im Original mit Meldebestätigung (nicht älter als 2 Monate) oder
    • bei ausländischen Mitbürgern: Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 2 Monate)
      Die Vorlage des Aufenthaltstitels mit dem Hinweis "Personalien laut eigenen Angaben" reicht nicht aus!

    Info-Blatt zu Ausweispapiere

    Vollmacht: Erfolgt die Antragstellung im Auftrag eines Dritten, ist zusätzlich eine formlose, schriftliche Vollmacht dieser Person vorzulegen. Hier finden Sie ein Vollmachtsformular

    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten: Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung (Vollmacht) beider Erziehungsberechtigter. Ferner sind beide Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen sowie der Originalausweis des/der Minderjährigen.

    Zulassung auf Firmen: Firmen benötigen eine Gewerbemeldebescheinigung durch die zuständige Gemeinde- und Stadtverwaltung. Ferner sind die Ausweise (Kopie genügt) der/des Geschäftsführers/-in sowie Vollmacht vorzulegen.

    Zulassung auf Vereine: Vereine benötigen einen Vereinsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre). Ferner sind die Ausweise (Kopie genügt)  der/des Vorsitzenden sowie Vollmacht vorzulegen. Falls eine Vereinsanschrift existiert, die nicht aus dem Registereintrag hervorgeht, wird ein Briefkopf oder ähnliches benötigt. 


    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.