Allgemeines Aufenthaltsrecht (22)

Adresse

Gebäude: Kreishaus
Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen

Öffnungszeiten

Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr

Übertrag von Niederlassungserlaubnissen
Termine für den Übertrag von Niederlassungserlaubnissen (Person hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt und dieser muss lediglich auf den neuen Reisepass übertragen werden) können ab sofort online vereinbart werden unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/online-termin/

Alle anderen Personen, die Aufenthaltstitel beantragt haben, werden von uns postalisch benachrichtigt und bekommen einen Termin.

Dies gilt für Ersterteilungen und Verlängerung von Aufenthaltstiteln.

Darüber hinaus besteht zu den oben genannten Zeiten die Möglichkeit ohne Termin vorzusprechen, um Antragsunterlagen abzugeben, Verpflichtungserklärungen einzureichen oder auch Fiktions- oder andere Notfallbescheinigungen auszustellen oder verlängern zu lassen.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Kapazitäten der Ausländerbehörde. Je nach Andrang muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Besucher erhalten beim Eintreffen eine Wartenummer. Ist der Andrang besonders groß und die Kapazitäten der Behörde erschöpft, werden an diesem Tag keine neuen Nummern mehr ausgegeben. 

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich.

Die telefonische Hotline 0621 / 5909 5500 ist  zu folgenden Zeiten erreichbar:

Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16 Uhr

Anfragen können auch über auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de an die Ausländerbehörde gerichtet werden. Eine zeitnahe Beantwortung soll künftig wieder sichergestellt werden.

Diese Öffnungszeiten gelten nicht für die Einbürgerungs- /Staatsangehörigkeitsbehörde! 

Generell gilt: Zu allen Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind alle vorhandenen Personaldokumente (Aufenthaltstitel, falls vorhanden mit Zusatzblatt, Reisepass etc.) mitzubringen. Sofern ein Zuzug in den Rhein-Pfalz-Kreis neu erfolgt ist, ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung notwendig. Bei allen Vorsprachen ist aktuell mangels Terminvereinbarungsmöglichkeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Aktuelle Informationen

Übertrag von Niederlassungserlaubnissen
Termine für den Übertrag von Niederlassungserlaubnissen (Person hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt und dieser muss lediglich auf den neuen Reisepass übertragen werden) können ab sofort online vereinbart werden unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/online-termin/

Alle anderen Personen, die Aufenthaltstitel beantragt haben, werden von uns postalisch benachrichtigt und bekommen einen Termin.

Dies gilt für Ersterteilungen und Verlängerung von Aufenthaltstiteln.

Darüber hinaus besteht zu folgenden Zeiten die Möglichkeit ohne Termin vorzusprechen, um Antragsunterlagen abzugeben, Verpflichtungserklärungen einzureichen oder auch Fiktions- oder andere Notfallbescheinigungen auszustellen oder verlängern zu lassen. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Kapazitäten der Ausländerbehörde. Je nach Andrang muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Besucher erhalten beim Eintreffen eine Wartenummer. Ist der Andrang besonders groß und die Kapazitäten der Behörde erschöpft, werden an diesem Tag keine neuen Nummern mehr ausgegeben. 

Dienstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich.

Die telefonische Hotline 0621 / 5909 5500 ist  zu folgenden Zeiten erreichbar:

Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16 Uhr

Anfragen können auch über auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de an die Ausländerbehörde gerichtet werden. Eine zeitnahe Beantwortung soll künftig wieder sichergestellt werden.

Diese Öffnungszeiten gelten nicht für die Einbürgerungs- /Staatsangehörigkeitsbehörde!