Recht, Kommunalaufsicht (20)
Telefon
Öffnungszeiten
Mo-Do 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Fr 09.00 - 13.00 Uhr
Zuständigkeiten
- Ablauf des Widerspruchverfahrens
- Ansprechpartner für Fragen zum Thema Kreisrechtsausschuss
- Aufgabe und Zusammensetzung des Kreisrechtsausschusses
- Ausgangsbehörde und Widerspruchsbehörde
- Brand- und Katastrophenschutzinspekteur und stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur
- Die Feuerwehreinheiten des Rhein-Pfalz-Kreises
- Die Kreisausbildung im Bereich Brandschutz/Feuerwehr
- Die Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss
- Entscheidung des Kreisrechtsausschusses immer schriftlich.
- Entscheidung über den Widerspruch
- Fristen und Widerspruchverfahren
- Jugendfeuerwehr Rhein-Pfalz-Kreis
- Klage gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses möglich.
- Kommunalaufsicht und Wahlen
- Kosten des Widerspruchverfahrens
- Mündliche Verhandlung - schriftliches Verfahren - Alleinentscheid
- Richtige Form des Widerspruchs
- Rücknahme des Widerspruchs
- Vertretung durch einen Rechtsanwalt
- Widerspruch gegen behördliche Bescheide
- Zuletzt: Aufsichtsbehörde hat Klagebefugnis
- mündliche Verhandlung ist der Regelfall
- Überbeglaubigung - Apostille - Legalisation