Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch Einreichung von zwei Partituren (inkl. Tondatei) einer Komposition. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert. Im Falle einer Preisvergabe ist ergänzend die Nachreichung der Einzelstimmen erforderlich.
Komposition
Gewünscht wird eine Komposition für eine Tentett Besetzung plus optionalen Solist*innen oder andere Begleitstimmen.
Der Kern der Besetzung soll wie folgt sein:
1 Altsax, 1 Tenorsax, 1 Barisax, 1 Posaune, 2 Trompeten, Piano, Bass, Gitarre, Drums. Bei den Solisten*innen sind sowohl Gesangsparts als auch einzelne Instrumentalist*innen denkbar. Gerne dürfen optional eine Streicher- und/oder Chorgruppe dazukommen, die aber eher unterstützenden Charakter haben sollen und ad lib. eingesetzt werden.
Die Komposition soll von Schüler*innen der Kreismusikschule sowie von Schulorchestern und Musikvereinen aufführbar sein. Sie sollte den Schwierigkeitsgrad 3-3,5 nicht überschreiten.
Die optionalen Solostimmen können anspruchsvoller sein.
Die Komposition soll mit einer Gesamtdauer von mindestens 5 Minuten Länge eingereicht werden. Es ist vorgesehen, die Komposition bei Veranstaltungen des Rhein-Pfalz-Kreises aufführen zu können.
Wettbewerbsbedingungen
Der Wettbewerb ist ausgeschrieben für Komponist*innen, die einen starken Bezug zur Metropolregion Rhein-Neckar und/oder zum Land Rheinland-Pfalz haben, die also hier leben, aufgewachsen sind oder hier ausgebildet wurden. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.
Folgende Unterlagen sind bis zum 31. August 2025 (Datum des Eingangs) einzureichen:
- zwei Partituren einer Komposition (PDF) und eine Tondatei (MP3 oder Midi)
- Name, Adresse der Komponistin/des Komponisten, Kurzbiographie
Die Unterlagen sind zu richten an:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Musikschule, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein
E-Mail: christoph.utz@rheinpfalzkreis.de
Die einzureichende Komposition darf nicht in Gänze oder in Teilen bereits prämiert, veröffentlicht oder öffentlich aufgeführt worden sein.
Über die Preisvergabe der Komposition entscheidet eine Fachjury, die sich aus Vertretern der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis sowie externen Fachjuror*innen zusammensetzt. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe des Kompositionspreises trifft auf Vorschlag der Fachjury der Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises.
Mit der Einsendung der Manuskripte, Unterlagen etc. erkennt die Bewerberin/der Bewerber die Wettbewerbsbedingungen an und verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche gegen den Rhein-Pfalz-Kreis und die Jury sowie auf Vergütungsansprüche.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rhein-Pfalz-Kreis übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Bewerbungsunterlagen. Nach Abschluss des Wettbewerbs erfolgt eine Löschung aller digital eingereichten Unterlagen.
Das Urheberrecht verbleibt bei der Komponistin/dem Komponisten. Die Teilnehmer erklären sich für den Fall der Prämierung ihrer Komposition mit einer eventuellen Uraufführung/Aufführung im Rahmen der Veranstaltungen des Rhein-Pfalz-Kreises sowie akustischer und visueller Dokumentation des Musikwerks einverstanden und verzichten auf eine Vergütung dieser und/oder anderer Aufführungen und Nutzungen durch den Rhein-Pfalz-Kreis.
Kontakt
Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne der Leiter der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis, Herr Christoph Utz, Telefon 0621/5909-3400 bei der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, E-Mail: kreismusikschule@rheinpfalzkreis.de